Warnungen vor der Anwendung von ätherischen Ölen bei Kleinkindern und Säuglingen

Procter & Gamble ruft Wick Baby Balsam zurück (30.12.04)
Vorsichtsmaßnahme nach Berichten über Krämpfe
Der Konsumgüterhersteller Procter & Gamble hat das Erkältungsmittel Wick Baby Balsam europaweit vom Markt genommen. “ Die Rücknahme ist durch die französische Gesundheitsbehörde ausgelöst worden“, sagte Unternehmenssprecherin Petra Popall dem „Hamburger Abendblatt“. Der Behörde seien zwei Fälle gemeldet worden, in denen Babys, die mit Wick behandelt worden waren, Krämpfe bekamen.
„Stiftung Warentest“ Dezember 2004 Seite 92:
Einreibemittel: Keine ätherischen Öle wie kampher- und mentholhaltige Mittel bei Säuglingen und Kleinkindern.
Kinderärztliche Praxis Nr 5 /2004
Insgesamt kann die Anwendung von Eukalyptus äußerlich in der Atemluft als wenig effektiv, nicht risikolos und somit kaum zu empfehlen bezeichnet werden.
„Stiftung Warentest“ Dezember 2003, Seite 87
Vorsicht: Stark riechende ätherische Öle, vor allem Campher und menthol nicht bei Säuglingen und Kleinkindern verwenden: Krämpfe, Atemnot und Atemstillstand drohen.
Rundschreiben Apothekerkammer Berlin I/2001 Seite 20
Majoran-Butter
Frage: Gerade in der letzten Zeit fragten zahlreiche Kunden nach Majoransalbe für Säuglinge und Kleinkinder: Uns ist bekannt, daß diese Zubereitungen nicht mehr zur Anwendung kommen sollten. Wir bitten Sie den Sachverhalt zu erläutern.

Antwort: Majorankraut und -öl wurden von der Kommission E (Phytoherapie) negativ bewertet. Beide Drogen werden bei Schnupfen und Erkältungskrankheiten und bei Verdauungsbeschwerden angewendet. Die Wirksamkeit bei den beanspruchten Anwendungsgebieten ist allerdings nicht belegt.

Majorankraut (Herba majoranae) enthält u.a. Phenole und Phenolglykoside als auch Arbutin und Hydrochinon in niedriger Konzentation. Die Kanzerogenität von Arbutin und Hydrochinon im Tierversuch ist bewiesen. Die topische Applikation führt zu Depigmentierung der Haut und ist daher nicht für einen längeren Gebrauch geeignet. Angesichts der nicht ausreichend geklärten Risiken sollte die Anwendung von Majoranbutter bei Säuglingen und Kleinkindern nicht erfolgen.

arznei-telegramm 2001: Jg 32 nr 10 Seite 103 vom 12.10.01
Schwerer Stridor mit Atemnot nach Inhalation ätherischer Öle
Ein dreijähriges Kind mit Pseudocroup erwacht frühmorgens mit bellendem Husten. Die Eltern lassen über eine Inhalationsglocke eine wässrige Lösung mit Zusatz von vier Tropfen Babix-Inhalat N inhalieren, einer Kombination von Fichtennadel- und Eukalyptusöl. Unmittelbar anschließend tritt schwerer Stridor mit Atemnot auf. Vom Kinderarzt erhält das Kind notfallmäßig Prednisolon als Klysma und Adrenalin per Inhalation. Innerhalb von 30 min bildet sich das ziehende Atemgeräusch (auch Stridor genannt) zurück. Ätherische Öle wie Fichtennadel-Eukalyptus- oder Kiefernnadelöl werden gern als Einreibung oder Inhalat bei akuten grippalen Infekten eingesetzt. Ein günstiger Einfluss solcher Maßnahmen auf Beschwerden oder Krankheitsverlauf ist nicht durch kontrollierte Studien belegt. Von Kinderärzten wird sogar ausdrücklich vor Gebrauch ätherischer Öle bei Pseudokrupp gewarnt. Wegen hyperämisierender Effekte sind Schleimhautschwellungen der oberen Luftwege mit bedrohlichen Atemnotzuständen als Folge zu befürchten. Bei vielen Ölzubereitungen sind dagegen in der Gebrauchinformation akute grippale Infekte, teils auch ausdrücklich Pseudokrupp als Anwendungsgebiet angegeben. So wird zur Indikation, was Kontraindikation sein sollte. Da hilft es nicht, wenn Kleinkinder bei den Gegenanzeigen genannt werden. Tritt Pseudokrupp doch typischerweise in diesem Alter auf.

Hilfe, ich suche einen Kinderarzt !!! Nehmen Sie noch neue Patienten auf ??

Diese Hilferufe erreichen uns mehrmals täglich am Telefon. Und wir müssen leider immer öfters auch akut kranke Patienten ablehnen. Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt. Seitdem hat sich Einiges in der Medizin geändert, und die Einwohnerzahlen gerade auf dem Land haben stark zugenommen. Aber der Bedarf an Kinderärzten wird nicht an die geänderten Bedingungen angepasst. Wie dramatisch die Situation derzeit ist, verdeutlicht ein aktueller Beitrag des SWR-Fernsehens.

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE5Mzg2Mzg/

Umso ärgerlicher ist es für uns, wenn vereinbarte Termine zB. für Vorsorgen oder Impfungen ohne vorherige telefonische Absage einfach nicht wahrgenommen werden. Da dies in der letzten Zeit leider immer häufiger vorkommt, sehen wir uns zu folgender Regelung gezwungen:

Wenn ein Termin zum zweiten Mal ohne vorherige telefonische Absage nicht wahrgenommen wird, ist bei Vergabe eines weiteren Termines ein Pfand in Höhe von 30€ in der Praxis zu hinterlegen.

Wir hoffen durch diese Maßnahme die Sprechzeiten optimaler nutzen zu können, um auch für ihr krankes Kind so schnell wie möglich dasein zu können.

Praxisteam Dr Büttner