Streitbeilegungsgesetzt
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Online-Plattform ist über folgenden externen Link erreichbar: ec.europa.eu
Die Teilnahme an diesem Streitbeilegungsverfahren ist nicht verpflichtend und ich nehme daran nicht teil. Vielmehr bin ich überzeugt, dass ich als ihr Kinderarzt immer eine gemeinsame Lösung mit Ihnen finden werde.