Streitbeilegungsgesetzt

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Online-Plattform ist über folgenden externen Link erreichbar: ec.europa.eu
Die Teilnahme an diesem Streitbeilegungsverfahren ist nicht verpflichtend und ich nehme daran nicht teil. Vielmehr bin ich überzeugt, dass ich als ihr Kinderarzt immer eine gemeinsame Lösung mit Ihnen finden werde.
streitbeilegungsgesetz

Die Sonnenbrandgefahr ist jetzt am größten !


(c) Istock
Ihre Kinder sollten jetzt mit einem Sonnenschutz versorgt werden, da Hautkrebs durch UVA-Strahlung  bei Kindern keine Seltenheit mehr ist.
Kokosöl bietet keinen ausreichenden Schutz vor UV-Strahlung und ist kein Ersatz für Sonnencreme. Wissenschaftliche Tests zeigen, dass es lediglich einen minimalen Lichtschutzfaktor (LSF) von etwa 1 bis 7 aufweist und keinen verlässlichen UVA-Filter besitzt.
Warum Kokosöl als Sonnenschutz ungeeignet ist
    • Kein Breitbandschutz: Kokosöl filtert gefährliche UVA-Strahlen nicht ausreichend.
    • Keine Langzeitwirkung: Der geringe Eigenschutz reicht oft nur für wenige Minuten aus.
    • „Brutzeleffekt“: Öle auf der Haut können die Sonnenstrahlen bündeln und das Risiko für einen Sonnenbrand erhöhen.

Verwendung in der Sonne
Als alleiniger Schutz ist Kokosöl gefährlich – besonders für Kinder und helle Hauttypen. Wer den natürlichen Duft liebt, sollte deshalb zu zertifizierter COCOSOLIS Sonnencreme greifen, die den angenehmen Kokosgeruch mit echtem UV-Schutz kombiniert.
Für den Einsatz nach dem Sonnenbad ist Kokosöl hingegen geeignet, da es der sonnenstrapazierten Haut Feuchtigkeit spendet und sie intensiv pflegt.