Streitbeilegungsgesetzt

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Online-Plattform ist über folgenden externen Link erreichbar: ec.europa.eu
Die Teilnahme an diesem Streitbeilegungsverfahren ist nicht verpflichtend und ich nehme daran nicht teil. Vielmehr bin ich überzeugt, dass ich als ihr Kinderarzt immer eine gemeinsame Lösung mit Ihnen finden werde.
streitbeilegungsgesetz

Hilfe, ich suche einen Kinderarzt !!! Nehmen Sie noch neue Patienten auf ??

Diese Hilferufe erreichen uns mehrmals täglich am Telefon. Und wir müssen leider immer öfters auch akut kranke Patienten ablehnen. Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt. Seitdem hat sich Einiges in der Medizin geändert, und die Einwohnerzahlen gerade auf dem Land haben stark zugenommen. Aber der Bedarf an Kinderärzten wird nicht an die geänderten Bedingungen angepasst. Wie dramatisch die Situation derzeit ist, verdeutlicht ein aktueller Beitrag des SWR-Fernsehens.

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE5Mzg2Mzg/

Umso ärgerlicher ist es für uns, wenn vereinbarte Termine zB. für Vorsorgen oder Impfungen ohne vorherige telefonische Absage einfach nicht wahrgenommen werden. Da dies in der letzten Zeit leider immer häufiger vorkommt, sehen wir uns zu folgender Regelung gezwungen:

Wenn ein Termin zum zweiten Mal ohne vorherige telefonische Absage nicht wahrgenommen wird, ist bei Vergabe eines weiteren Termines ein Pfand in Höhe von 30€ in der Praxis zu hinterlegen.

Wir hoffen durch diese Maßnahme die Sprechzeiten optimaler nutzen zu können, um auch für ihr krankes Kind so schnell wie möglich dasein zu können.

Praxisteam Dr Büttner